Allgemeine Geschäftsbedingungen

der sige.management e.U., FN576886m

Inhaber: Patrick Fischer

Wetzelsdorfer Straße 23b, 8020 Graz

Zum Download der AGB hier.

 

  1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zwischen der sige.management e.U. (im Folgenden kurz „sige.management“) und Unternehmen (im Folgenden kurz Kunden) hinsichtlich des Warenhandels und der Dienstleistungserbringung von sige.management in der jeweils geltenden Fassung, die auf der Website voipsonic.at bzw. shop.voipsonic.at abrufbar ist.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Diese AGB gelten auch für künftige Geschäfte und Folgeaufträge, ohne dass sige.management nochmals auf sie hinweisen muss, und zwar auch dann, wenn sie nicht gesondert mündlich oder schriftlich vereinbart werden. Andere Bedingungen haben keine Gültigkeit und wird diesen somit ausdrücklich widersprochen. Abweichenden, entgegenstehenden, früheren, einschränkenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen und Regelungen des Vertragspartners muss sige.management ausdrücklich und schriftlich zustimmen, damit diese im Einzelfall Vertragsbestandteil werden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen seitens sige.management nicht als Zustimmung zu etwaigen von gegenständlichen AGB abweichenden Bedingungen.

  1. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

Gegenstand des Vertrages ist der Handel und der Betrieb von Hard- und Softwarekomponenten, sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen, als auch die Vergabe von Lizenzen und Diensten im Namen Dritter.

Sofern nicht ausdrücklich Abweichendes erwähnt, gelten die gegenständlichen Vertragsbestimmungen für jeglichen von sige.management angebotenen Warenhandel, sowie sämtliche von sige.management ausgeführten Leistungen.

Alle Angebote und Preisangaben, die auf der Website zu finden sind, sind unverbindlich und als Aufforderung an den Kunden zu verstehen, selbst ein rechtlich verbindliches Angebot zu legen.

In Katalogen, Preislisten, Prospekten oder sonstigem Informationsmaterial angeführte Informationen über Produkte oder Leistungen von sige.management, die sige.management nicht zuzurechnen sind, hat der Kunde dies – sofern er diese Informationen der Entscheidung zur Beauftragung zu Grunde legt – sige.management gegenüber offenzulegen und deren ausdrückliche Einbeziehung schriftlich festzuhalten. Erfolgt keine Offenlegung sowie schriftliche Zugrundelegung, so sind derartige Angaben unverbindlich – soweit diese nicht ausdrücklich zum Vertragsinhalt erklärt werden.

Kostenvoranschläge sind entgeltlich und unverbindlich. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn dieser ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird und sämtliche Unterlagen zur Beurteilung zur Verfügung gestellt werden und bei sige.management vorliegend sind. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 20 % ergeben, so wird sige.management den Kunden davon unverzüglich verständigen. Bei Kostenüberschreitungen bis 20 %, aus welchem Grund auch immer, kann eine gesonderte Verständigung unterbleiben und können auch die Mehrkosten verrechnet werden.

Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer schriftlichen Auftragsbestätigung von sige.management. Eine Auftragserteilung ist nur bei Bekanntgabe der vollständigen Kundendaten möglich. Das Absenden der vom Kunden bestellten Hardware bewirkt ebenso den Vertragsabschluss.

Via Webshop (shop.voipsonic.at) können Kunden sowohl Hardware- als auch Softwarekomponenten, sowie auch Lizenzen erwerben, welche sige.management im Namen Dritter handelt. Durch Anklicken des Bestellbuttons „Kostenpflichtig bestellen“, „Jetzt zahlen“ oder Ähnlichem wird ein verbindliches Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren abgegeben. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Bestellung durch sige.management zu Stande, dies insbesondere durch die Absendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.

Sofern Lizenzen im Namen Dritter vermittelt und verkauft werden, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Dritten und dem Kunden zustande. Dem dabei abgeschlossenen Vertrag liegen die Geschäftsbedingungen des Dritten zugrunde. sige.management ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

Vom Eingang der Bestellung wird der Kunde automationsunterstützt verständigt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass dieser Vorgang keine Annahme des Angebotes darstellt. Erst durch Zusendung der Auftragsbestätigung via E-Mail kommt der jeweilige Vertrag gültig zu Stande. Da die Auftragsbestätigung samt aller im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss erforderlichen Informationen per E-Mail an den Kunden versendet wird, ist vom Kunden sicherzustellen, dass die von ihm bei der Bestellung bekanntgegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

Ab Abgabe der Bestellung ist der Kunde an seine Erklärung gebunden.

  1. Preise

Alle von sige.management genannten Preise sind exkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle genannten Preise sind in EURO zu verstehen, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist.

sige.management ist zu Preisanpassungen berechtigt, sollten sich während der Vertragslaufzeit für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energietransporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, Mitarbeiterlöhne etc. nach oben oder nach unten verändern. Die von sige.management angebotenen Preise sind stets variabel.

Die Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Diese werden im Zuge des Bestellvorganges im virtuellen Warenkorb bzw. bei Bestellung außerhalb des Webshops auf dem Angebot gesondert ausgewiesen. Die Versandkosten werden pro Bestellung ausgewiesen. Wenn der Kunde bezogen auf eine Bestellung Teillieferungen wünscht, fallen Versandkosten im angegebenen Ausmaß für jede Teillieferung gesondert an.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälliger Versandkosten.

Für Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht enthalten sind, besteht mangels ausdrücklicher Vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. Dies gilt unter anderem für Schulungsleistungen, welche einer gesonderten Vereinbarung bedürfen.

Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

  1. Zahlungsmodalitäten

Dem Kunden stehen für den Bestellvorgang im Webshop verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, welche anlässlich des Bestellvorgangs angezeigt und vom Kunden ausgewählt werden können. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, erfolgt die Erbringung der Dienstleistung sowie der Versand der Ware erst nach vollständiger Bezahlung der Rechnung.

Die vom Kunden zu bezahlende Vergütung und dementsprechende Kautionen basieren auf dem vertraglich Vereinbarten.

Insbesondere ist sige.management jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder dem Erlag sonstiger Sicherheiten durch den Kunden abhängig zu machen.

Bei Zahlungsverzug ist sige.management berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen; hierdurch werden darüberhinausgehende Ansprüche (insbesondere der Ersatz von Betreibungskosten) nicht berührt. Der Kunde haftet – auch im Falle des unverschuldeten Zahlungsverzuges – für sige.management entstehende Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und angemessen sind.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist (bei Teilrechnungen mit auch nur einer Rechnung) verfallen gewährte Vergütungen (Nachlässe, Rabatte, Abschläge, Skonti u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

Kommt der Kunde bei anderen mit sige.management bestehenden Vertragsverhältnissen in Zahlungsverzug, so ist sige.management berechtigt, die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur vollständigen Erfüllung durch den Kunden einzustellen. In einem derartigen Fall ist sige.management auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen.

Jegliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Abgabenschuldigkeiten, wie insbesondere Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, sind vom Kunden zu tragen. Bei Inanspruchnahme von sige.management für vom Kunden nicht entsprechend abgeführte Abgaben, so hat der Kunde sige.management schad- und klaglos zu halten.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Pflicht zur Leistungserbringung durch sige.management beginnt frühestens in dem Zeitpunkt, zu dem alle technischen Einzelheiten bekannt und geklärt sind, der Kunde die dafür notwendigen technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen an sige.management gezahlt wurden und der Kunde die vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere die im vorliegenden Punkt genannten Pflichten, erfüllt hat.

Werden Dienstleistungen von sige.management vor Ort beim Kunden erbracht, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass sofort nach Ankunft des Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann. Insbesondere hat der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware stellen dabei Mindestvoraussetzungen dar. Ebenso obliegt es dem Kunden für die Raum- und Gebäudesicherheit, sowie für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Wenn dies seitens des Kunden nicht sichergestellt ist, kann sige.management angemessene Stehzeitkosten verrechnen.

Sofern nicht vertraglich ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde auf eigenes Risiko und eigene Kosten für eine Netzanbindung zu sorgen.

Während der Dauer der Leistungserbringung hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeiter von sige.management oder durch ihn beauftragte Dritte den für die Leistungserbringung erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten des Kunden erhalten.

Der Kunde hat ebenso dafür zu sorgen, dass jene notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die vereinbarte Leistungserbringung gegeben sind, welche im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde auf Grund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

Vor Beginn der Leistungserbringung hat der Kunde die notwendigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstiger Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, gelten die vom Unternehmer dennoch erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen als vertragskonform erbracht. Verschieben sich durch mangelhaft erbrachte Mitwirkungspflichten seitens des Kunden die Zeitpläne für die von sige.management zu erbringenden Leistungen, so hat der Kunde der sige.management dadurch entstandenen Mehraufwendungen und/oder Kosten angemessen zu vergüten.

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter sowie ihm zurechenbare Dritte die von sige.management eingesetzten Einrichtungen und Technologien, sowie allenfalls überlassene Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln und haftet sige.management für jeden daraus entstandenen Schaden.

Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarungen erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden unentgeltlich.

  1. Laufzeit des Dienstleistungsvertrages

Zwischen sige.management und deren Kunden abgeschlossene Dienstleistungsverträge treten mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und laufen auf unbestimmte Zeit.

Während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende verpflichtet sich der Kunde von sige.management eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abzuwerben. Für den Fall des Zuwiderhandelns verpflichtet sich der Kunde das zwölffache Bruttomonatsgehalt, dass der abgeworbene Mitarbeiter zuletzt bei sige.management ins Verdienen gebracht hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2) an sige.management als Vertragsstrafe zu bezahlen.

Unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kann der Vertrag durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Frühestmöglicher Kündigungszeitpunkt ist das Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit.

Aus wichtigem Grund kann der Dienstleistungsvertrag mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Aufforderung und Androhung der Kündigung Vertragspflichten verletzt, gegen den anderen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungserbringung des anderen Vertragspartners aufgrund höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als 6 Monaten verhindert wird.

Dem Kunden steht darüber hinaus ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wenn sich die wesentlichen Umstände der Leistungserbringung derart geändert haben und dem Kunden die Fortsetzung des Vertrages aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr zugemutet werden kann.

  1. Leistungsausführung und Fertigstellung

Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden sind von sige.management nur dann zu berücksichtigen, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.

Bei Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags nach Auftragserteilung verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.

Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können von sige.management gesondert fakturiert werden.

Wurde die Lieferung auf Abruf vereinbart, so gilt der vereinbarte Leistungs- und Kaufgegenstand spätestens sechs Monate nach Bestellung/Beauftragung als abgerufen.

Wird durch den Kunden nach Vertragsabschluss ein kürzerer Zeitraum für die Leistungserbringung gewünscht, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Dadurch notwendig gewordene Überstunden oder anderweitige Mehrkosten erhöhen das vereinbarte Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.

Werden der Beginn der Leistungserbringung oder dessen Ausführung durch dem Kunden zurechenbare Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere auf Grund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 5., so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert.

Im Fall der Verzögerung der Leistung durch sige.management ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, zur Vertragserfüllung schriftlich eine angemessene und als eine solche titulierte Nachfrist zu setzen und für den Fall, dass innerhalb dieser Frist nicht geleistet wird, mit gesonderter Erklärung vom Vertrag zurückzutreten.

Für den Fall eines ungerechtfertigten Rücktrittes vom Vertrag durch den Kunden gebührt sige.management das vereinbarte Entgelt (§ 1168 ABGB). Eine Anrechnung von Ersparnissen oder Einnahmen aus anderweitigem Erwerb hat nicht stattzufinden.

  1. Lieferung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

sige.management haftet nicht für inkorrekte Kundenangaben jeglicher Art im Zuge der Beauftragung, wie insbesondere falsche Lieferadressen und dadurch verursachte Verspätungen oder Schäden. Sendet das Transportunternehmen die Waren an sige.management zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Das gilt nicht, wenn die mangelnde Zustellung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme verhindert war, es sei denn die Lieferung wurde durch sige.management angemessene Zeit zuvor angekündigt.

Alle Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

Bei Liefer- oder Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie beispielsweise Naturkatastrophen oder Streiks bei den Zustellern oder auf Grund sonstiger, von sige.management nicht zu vertretender Umstände (darunter sind auch behördliche Maßnahmen im Rahmen einer Epidemie/Pandemie oder Kriege zu verstehen), ist sige.management berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.

Lieferungen ins Ausland sind möglich, jedoch hat der Käufer dabei - insbesondere bei Lieferungen in ein Nicht-EWR-Land - alle Im- und Exportspesen inklusive allfälliger Zölle, Gebühren und Abgaben zu tragen. Diese sind nicht im Kaufpreis enthalten.

  1. Annahmeverzug

Verweigert der Kunde die Annahme, so ist sige.management von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzubehalten sowie vom Vertrag zurückzutreten. Davon unberührt bleibt die Berechtigung von sige.management, die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Die Gefahr der Zerstörung, Beschädigung oder des zufälligen Untergangs geht mit der Übergabe der Ware an den Frächter auf den unternehmerischen Kunden über.

Bei länger als zwei Wochen dauerndem Annahmeverzug des Kunden und entsprechender Nachfristsetzung durch sige.management, darf sige.management bei aufrechtem Vertrag über die für die jeweilige Leistungsausführung abgestellten Mitarbeiter und die einzurichtenden Hard- oder Softwarekomponenten anderweitig verfügen, sofern im Fall der Fortsetzung der Leistungserbringung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist durch sige.management nachbeschafft werden können.

  1. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

Die vertragsgegenständlichen Waren bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von sige.management.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist sige.management berechtigt, unter angemessener Nachfristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass sige.management zur Geltendmachung ihres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten darf. Dafür notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten sind vom Kunden zu tragen.

Die zurückgenommene Vorbehaltsware darf von sige.management freihändig und bestmöglich verwertet werden.

sige.management behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder eine sonstige Belastung mit Rechten Dritter nicht zulässig.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes führt nur dann zum Vertragsrücktritt, wenn dieser ausdrücklich schriftlich erklärt wird.

Seitens des Kunden kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausgeübt werden, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen eigenen Ansprüchen gegen die Forderungen von sige.management aufzurechnen.

  1. Nutzungsrechte an Softwareprodukten

Werke und diesbezügliche Ausführungsunterlagen, Pläne, Skizzen, Angebote und sonstige Unterlagen, sowie von sige.management bereitgestellte oder entwickelte Software, bleiben geistiges Eigentum von sige.management.

Deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung-Stellung, deren Nachahmung oder Verwertung, sowie auch nur ein auszugsweises Kopieren bedarf der schriftlichen Zustimmung von sige.management.

Soweit dem Kunden von sige.management Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, sowie auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu nutzen.

Festgehalten wird, dass bei Nutzung von Softwareprodukten in einem Netzwerk für jeden gleichzeitigen Benutzer eine Lizenz erforderlich ist. Dasselbe gilt für die Nutzung von Softwareprodukten auf „Stand-Alone-PCs“.

Werden dem Kunden vom sige.management Softwareprodukte Dritter überlassen, so gelten vorrangig vor den Regeln dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.

Der Kunde ist zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens verpflichtet.

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist – sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde – beträgt sechs Monate ab Fertigstellung der Leistung bzw. Übergabe der Ware. Eine daran anschließende Verjährungsfrist gibt es nicht. § 924 ABGB wird ausgeschlossen, d.h. dass der Kunde stets zu beweisen hat, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt und mit der gebotenen Sorgfalt eines Geschäftsmannes auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen sieben Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Irrtumsanfechtungsansprüchen ausgeschlossen.

Der Übergabezeitpunkt ist mangels anderer Vereinbarung der Leistungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme grundlos verweigert hat.

Bei lediglich unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Leistung oder Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche aus Mängelbehauptungen.

Behebungen behaupteter Mängel stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar.

Werden vom Kunden Mängel behauptet, so hat dieser die Anlagen oder Geräte ohne schuldhafte Verzögerung für Mitarbeiter von sige.management zugänglich zu machen, um eine entsprechende Begutachtung durch sige.management selbst oder einen Sachverständigen zu ermöglichen.

Kein Mangel besteht, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie beispielsweise Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und Ähnliches nicht in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand oder mit den beauftragten Dienstleistungen nicht kompatibel sind.

Ebenfalls keinen Mangel begründet der Umstand, dass die Ware bzw. die beauftragte Dienstleistung zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichenden tatsächlichen Gegebenheiten von der sige.management im Zeitpunkt der Leistungserbringung vorgelegten Informationen basiert, insbesondere weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 5 dieser Vertragsbestimmungen nicht ausreichend nachgekommen ist.

Aus (druck)technischen Gründen können Abbildungen im Webshop, in einem Flyer/Werbeprospekt oder in einem Katalog von der tatsächlichen Farbe oder Struktur abweichen. Daraus können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden.

Bei ungerechtfertigten Mängelbehauptungen hat der Kunde sige.management dadurch entstandene Aufwendungen zu ersetzen.

Die Nutzung oder Verarbeitung eines mangelhaften Liefergegenstandes, wodurch ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenbehebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen, sofern nicht dadurch ein unwiederbringlicher Schaden droht.

Werden Waren beim Transport beschädigt, so trifft den Kunden die Obliegenheit dies umgehend – spätestens innerhalb von drei Tagen ab Warenübernahme – schriftlich beim Zusteller zu reklamieren und unverzüglich Kontakt mit sige.management aufzunehmen.

sige.management leistet Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen, die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt wurden. Falls Materialien vom Kunden beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung von sige.management auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Materialien.

  1. Haftung

Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sige.management nicht krass grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Davon unberührt bleiben Schäden an Personen.

Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Die Haftungssumme ist begrenzt mit dem Haftungshöchstbetrag der von sige.management abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch für Schäden an einer Sache, die von sige.management zur Bearbeitung übernommen wurde, sowie auch für jegliche Ansprüche gegenüber Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen hinsichtlich Schädigungen, die diese dem Kunden ohne eigenständiges Vertragsverhältnis zugefügt haben.

Keine Haftung besteht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht durch sige.management autorisierte Dritte, sowie natürliche Abnutzung entstanden sind, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenfalls zum Haftungsausschluss führt die Unterlassung notwendiger Wartungsarbeiten.

Die Haftung für mittelbare Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn, Kosten, welche mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ähnliches, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Kann der Kunde für Schäden, für die sige.management entsprechend der Vertragsbedingungen haftet, Versicherungsleistungen durch eine Schadenversicherung in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. Die Inanspruchnahme von sige.management beschränkt sich dadurch gegenüber dem Kunden auf jene Nachteile, die dem Kunden durch die tatsächliche Inanspruchnahme der Versicherung entstehen.

Regressforderungen auf Grundlage des PHG (Produkthaftungsgesetz) gegen sige.management sind ausgeschlossen. Kunden verzichten auf sämtliche ihnen auf Grundlage des § 12 PHG zukommenden Rechte gegen sige.management. Im Falle der ausdrücklich erlaubten Weitergabe von Waren oder von Teilen von Waren durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden, und zwar einschließlich dieser Einbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer. Diese Einbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Waren von sige.management zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt.

  1. Datenschutz

Bestimmungen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

sige.management macht darauf aufmerksam, dass Daten des Kunden auf Grund berechtigter Interessen für Werbezwecke verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Der Kunde kann dieser Form der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die im Vertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von sige.management automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift bekannt zu geben, solange der Vertrag nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen und Lieferungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

  1. Erfüllungsort, Vertragssprache, Rechtswahl und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz von sige.management.

Vertragssprache ist Deutsch.

Zu Grunde gelegt und vereinbart wird die österreichische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von sige.management sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar.

  1. Schlussbestimmungen

Sämtliche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, usw. in Bezug auf diesen Vertrag und die damit zusammenhängenden Geschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Abgehen von der Einhaltung der Formvorschriften bedarf ebenfalls der Schriftform.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.